Trennung mit Firma und Vermögen: die Zeit dazwischen
Wer sich trennt und ein Unternehmen, Immobilien oder Beteiligungen besitzt, erlebt eine Zwischenzeit: Von der Entscheidung bis zur endgültigen Einigung laufen Unternehmen und Vermögen weiter, obwohl fast nichts geregelt ist. Fragen zu Vermögen, Unterlagen und Fristen gehen zuerst an Ihren Anwalt für Familienrecht und an den Notar, ergänzt durch Ihren Steuerberater. Bei Ihnen liegt es, eine Vermögensübersicht und einen Kalender anzulegen, gegenüber Belegschaft und Markt diskret zu bleiben, den Kindern keine Aufteilung zuzusagen, die es noch nicht gibt, und nichts Unumkehrbares wie einen Verkauf, einen Umbau der Gesellschaft oder einen Umzug ins Ausland anzugehen, bevor Ihre Fachleute es geprüft haben.
Kurz gesagt
- Zwischen der Entscheidung, sich zu trennen, und der endgültigen Einigung laufen Unternehmen, Immobilien und Familienalltag weiter, obwohl alles in der Schwebe ist.
- In den ersten Wochen wirkt fast alles dringend, doch nur wenige Termine stehen wirklich fest, und die sind Sache Ihrer Fachleute.
- Anwalt und Notar kommen zuerst, zusammen mit dem Steuerberater; Ihr Teil ist eine geordnete Vermögensübersicht und eine schriftliche Liste Ihrer Fragen.
- Kinder, Mitarbeiter, Hausbank und Kunden spüren Veränderungen, bevor jemand etwas sagt, und was man ihnen sagt, will vorbereitet sein.
- Verkauf, Umbau der Gesellschaft oder eine vorgezogene Nachfolge sind zuerst Sache von Anwalt und Steuerberater; Unterlagen, Termine und offene Entscheidungen zu ordnen, verpflichtet zu nichts.
In diesem Beitrag
- Was ändert sich, wenn bei einer Trennung ein Unternehmen dazugehört?
- Warum scheint alles sofort entschieden werden zu müssen?
- Anwalt und Notar zuerst
- Was merken die Mitarbeiter, bevor jemand etwas sagt?
- Was der Markt zwischen den Zeilen liest
- Wie spricht man mit den Kindern, wenn ein Unternehmen dazugehört?
- Was in keiner Vereinbarung steht
- Was sollte man während der Trennung besser nicht entscheiden?
- Was Sie jetzt schon vorbereiten können
- Häufige Fragen
Was ändert sich, wenn bei einer Trennung ein Unternehmen dazugehört?
Eine Trennung hat zwei Daten, die jeder kennt: den Tag, an dem sie beschlossen wird, und den Tag, an dem die Vereinbarung unterschrieben oder die Ehe geschieden wird. Dazwischen liegt eine Zeit, die in keiner Akte steht, die viele Monate dauern kann und in der das Leben nicht stillsteht: Löhne müssen gezahlt, Aufträge ausgeliefert, Kinder zur Schule gebracht und Gesellschafterversammlungen abgehalten werden.
In Deutschland trägt ein Teil dieser Zeit sogar einen Namen, das Trennungsjahr, in Österreich gelten eigene Regeln; was beides rechtlich bedeutet, erklärt Ihnen Ihr Anwalt. Für das Unternehmen heißt diese Zeit vor allem: Es läuft weiter, mit Mitarbeitern, Banken und Kunden, die an der Trennung nicht beteiligt sind und trotzdem davon abhängen, wie sie verläuft.
Wer diese Zeit durchlebt, trägt drei Uhren zugleich. Die des Verfahrens, deren Takt Anwälte und Gericht vorgeben. Die des Unternehmens, die für niemanden stehen bleibt: der Jahresabschluss, die Verlängerung einer Kreditlinie, eine halb abgeschlossene Verhandlung. Und die der Familie, mit Schuljahren, Ferien und Festen, von denen in diesem Jahr niemand weiß, wie man sie begehen soll. Jeder Fachmann schaut auf eine dieser Uhren; nur Sie hören alle drei gleichzeitig schlagen.
In vielen Unternehmerfamilien wurde die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem nie gezogen, weil es nicht nötig war. Das Wohnhaus gehört einer Gesellschaft, die Autos laufen über die Firma und werden von der Familie gefahren, Sie haben persönlich für einen Firmenkredit gebürgt, und bei der Gründung wurden Anteile an mehrere Familienmitglieder verteilt. Nichts davon ist im Mittelstand ungewöhnlich, doch jetzt wird jeder dieser Punkte zur Frage: wem was gehört, wer entscheidet, was weiter genutzt werden darf und wer in der Zwischenzeit zahlt. Auch die Menschen sind verflochten: Der Steuerberater der Firma macht seit Jahren die private Steuererklärung, und die Assistentin führt beide Kalender.
Früher oder später taucht meist die Frage auf, was das Unternehmen wert ist. Ob und wie es bewertet werden muss, hängt vom Güterstand ab, von einem etwaigen Ehevertrag und davon, welches Recht gilt; zwischen Deutschland und Österreich unterscheiden sich die Regeln erheblich, und das zu beurteilen ist Sache Ihres Anwalts. Wird eine Bewertung nötig, kommen Gutachter, die Abschlüsse, Verträge und Planzahlen sehen wollen, und Sie werden Zahlen hören, die nicht zu der passen, die Sie im Kopf haben, weil niemand das Werk eines halben Lebens neutral betrachtet. Ihr Teil ist es, die Unterlagen bereitzustellen und für sich zu behalten, was diese Zahl in Ihnen auslöst.
Warum scheint alles sofort entschieden werden zu müssen?
Die ersten Wochen bringen Fragen, die keinen Aufschub zu dulden scheinen: wo man wohnt, was man zu Hause und im Büro sagt, was mit den Konten geschieht, wen man zuerst anruft. Zusammen erwecken sie den Eindruck, dass innerhalb eines Monats über die ganze Zukunft entschieden wird.
Ein Teil dieser Dringlichkeit ist echt: gerichtliche Fristen, Fälligkeiten bei der Bank, steuerliche Termine, laufende Geschäfte mit festem Unterschriftstermin. Solche Fristen lassen sich nachschlagen, ein Fachmann kennt sie, und sie passen in einen Kalender; ihr Platz ist die Kanzlei Ihres Anwalts und Ihres Steuerberaters, nicht Ihre Nächte.
Der andere Teil kommt von innen: der Wunsch, dass alles möglichst schnell vorbei ist, das Bedürfnis zu zeigen, dass man die Lage im Griff hat, die Angst, zu verlieren, was man mühsam aufgebaut hat, manchmal Schuldgefühle. Diese Dringlichkeit hat kein Datum, und deshalb erschöpft sie sich nie. Ist eine Entscheidung getroffen, taucht die nächste auf, die ebenso unaufschiebbar wirkt.
Um beides zu unterscheiden, genügt eine Frage: Was geht konkret verloren, wenn diese Entscheidung ein paar Wochen wartet? Hat die Antwort ein Datum und einen Namen, eine Frist, eine Unterschrift, eine Verlängerung, dann ist die Dringlichkeit echt und Sache Ihrer Fachleute. Lautet die Antwort „nichts, aber ich halte es nicht mehr aus“, dann drängt nicht die Entscheidung, sondern der Zustand, in dem sie getroffen würde. Warum wir diesen Unterschied so ernst nehmen, erklären wir in unserer Notiz „Eile ist ein Zeichen“.
Unter diesem Druck zeigen sich zwei entgegengesetzte Versuchungen, und es lohnt sich zu wissen, welche die eigene ist. Die eine: unterschreiben, was nötig ist, damit es endlich vorbei ist. Die andere: nichts anrühren und Unternehmen und Haus so weiterlaufen lassen, als hätte sich nichts geändert, in Erwartung eines besseren Moments, der nicht kommt. Sie wirken gegensätzlich und haben etwas gemeinsam: In beiden entscheidet die Erschöpfung.
Anwalt und Notar zuerst
Alles, was rechtliche oder steuerliche Folgen hat, geht über Ihre Fachleute, bevor Sie irgendetwas entscheiden, und bevor es zu uns kommt. Bei einer Trennung mit Vermögen ist das nicht einer, sondern es sind mehrere, jeder mit seiner Rolle.
Ihr Anwalt für Familienrecht
Er vertritt Sie und Ihre Interessen im Verfahren und in der Vereinbarung. Gehört ein Unternehmen dazu, sollte er Erfahrung mit Unternehmervermögen haben oder eng mit einem Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht zusammenarbeiten; in Deutschland ist der Fachanwalt für Familienrecht eine naheliegende Adresse. Und eine unbequeme Frage sollten Sie früh stellen: Kann der Anwalt, der seit Jahren die Angelegenheiten der Familie betreut, jetzt Sie vertreten? Stellen Sie sie ihm direkt. Dieselbe Frage gilt für den Steuerberater, der Unternehmen und Familie zugleich betreut.
Der Notar
In Deutschland wie in Österreich führt kein Weg am Notar vorbei, wenn ein Ehevertrag, in Österreich Ehepakt genannt, geschlossen oder ein GmbH-Anteil übertragen wird; in Deutschland gilt das auch für jeden Grundstückskauf, und eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird dort häufig notariell beurkundet. Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet: Er vertritt keine Seite, sondern belehrt alle Beteiligten über das, was sie unterschreiben. Bei ihm liegen oft auch die Urschriften früherer Urkunden, vom Gesellschaftsvertrag bis zu Vollmachten, die Sie vor Jahren erteilt haben. Fehlt Ihnen die Abschrift einer Urkunde, an der Sie beteiligt waren, können Sie ihn darum bitten; was davon zu prüfen ist, entscheiden er und Ihr Anwalt.
Steuerberater und Gesellschaftsrecht
Jede Art, Vermögen aufzuteilen oder umzuordnen, hat andere steuerliche Folgen, und sie vor der Unterschrift durchzurechnen ist Sache Ihres Steuerberaters. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht liest Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarung oder Familienverfassung, Dokumente, die seit der Unterzeichnung oft niemand mehr geöffnet hat und die für diesen Fall etwas vorsehen können; manche Gesellschaftsverträge enthalten sogar Klauseln zum Güterstand der Gesellschafter. Und wenn Ihre Gesundheit leidet oder die eines Menschen in Ihrem Haushalt, ist zuerst ein Arzt gefragt.
Zu allen nehmen Sie Ihre Fragen am besten schriftlich mit. Es sind fast immer dieselben:
- was ich mit gemeinsamen Konten und Vermögenswerten tun darf und was nicht, solange das Verfahren läuft;
- welche Entscheidungen im Unternehmen ich weiter wie gewohnt treffen kann und welche ich vorher mit Ihnen besprechen sollte;
- welche Termine wirklich feststehen und welche nur so wirken;
- welche Unterlagen Sie brauchen und wo ich sie aufbewahren sollte;
- was ich in dieser Zeit nicht unterschreiben, ankündigen oder bewegen sollte.
Wenn Lex Fati hinzukommt, dann neben all diesen Fachleuten und nie an ihrer Stelle. Wie das zusammengeht, beschreiben wir auf der Seite „Arbeiten Sie mit Anwälten oder Beratern zusammen?“
Was merken die Mitarbeiter, bevor jemand etwas sagt?
Viel, und früher, als man glaubt. Arbeitszeiten verschieben sich, Türen, die immer offen standen, bleiben zu, Telefonate werden auf dem Flur geführt, und im gemeinsamen Kalender steht plötzlich ein Notartermin. In einem Betrieb, in dem sich alle kennen, genügt das.
Mitarbeiter müssen nicht wissen, was los ist, um zu merken, dass etwas los ist, und wo geschwiegen wird, wird gedeutet. Ihre Frage ist selten persönlich, fast immer praktisch: ob die Firma verkauft, aufgeteilt oder übergeben wird und was aus ihrem Arbeitsplatz wird. Solange sie keine Antwort haben, hören sich die Besten nach anderen Angeboten um, weil sie die meisten bekommen.
Ihr Privatleben gehört Ihnen. Die Belegschaft muss erfahren, was sie betrifft, und erst dann, wenn es entschieden ist. Zwischen völligem Schweigen und völliger Offenheit gibt es einen Mittelweg: einen kurzen, wahren Satz für die wenigen Menschen, die von anderen gefragt werden, etwa die Assistenz der Geschäftsführung, den kaufmännischen Leiter oder den Prokuristen. Zum Beispiel: „Es gibt eine private Angelegenheit, die mich gerade beschäftigt; wenn sich im Unternehmen etwas ändert, erfahren Sie es von mir.“
Dieser Satz trägt nur, wenn er stimmt und wenn Sie bei ihm bleiben. Kündigen Sie weder eine Stabilität an, die Sie nicht zusichern können, noch Veränderungen, die noch nicht beschlossen sind, und machen Sie niemanden aus der Belegschaft zu Ihrem Vertrauten: Dieser Mensch hängt von Ihnen ab, und was Sie ihm erzählen, bringt ihn in eine Lage, die er sich nicht ausgesucht hat.
Bleibt eine technische Seite, die fast alle vergessen. Auf Firmen-E-Mails, den gemeinsamen Kalender, die Serverlaufwerke und das Diensthandy haben mehr Menschen Zugriff, als man denkt, oder könnten ihn zumindest haben: die IT, der externe Dienstleister, die Urlaubsvertretung. Alles, was zur Trennung gehört, vom Schriftwechsel mit Ihrem Anwalt bis zu Vereinbarungsentwürfen, ist dort fehl am Platz.
Was der Markt zwischen den Zeilen liest
Außerhalb des Unternehmens wird eine Veränderung im Leben dessen, der es führt, fast immer als Signal über das Geschäft gelesen. Die Hausbank fragt sich, ob sich ändert, wer für die Kredite einsteht; wichtige Kunden, ob die Firma in einem Jahr noch dieselbe ist; Wettbewerber, ob der Moment günstig ist, um Kunden oder gute Leute abzuwerben. Keine dieser Deutungen muss stimmen, um Wirkung zu haben.
Manche Signale kommen auf formellem Weg. Wechseln bei einer GmbH die Geschäftsführer oder die Gesellschafter, steht das im Handelsregister, in Österreich im Firmenbuch, und beide kann jeder einsehen, der nachschaut. Manche Kreditverträge regeln, was geschieht, wenn sich die Gesellschafterstruktur ändert; ob das bei Ihnen so ist, kann Ihnen Ihr Anwalt sagen. Jeder gesellschaftsrechtliche Schritt, so klein er ist, sollte in dem Wissen getan werden, wer ihn sehen wird.
Schneller sind die informellen Wege: eine Bemerkung beim Abendessen mit Freunden, die zugleich Kunden sind, ein vertrauliches Wort zu einem Lieferanten, ein Gespräch im Golfclub oder am Rande eines Verbandsabends. In kleinen Branchen weiß man am Montag, was am Freitag gesagt wurde. Stehen Sie in der Öffentlichkeit, kommt die Presse hinzu, und dort ist Ihr Anwalt der erste Ansprechpartner.
Am nützlichsten ist eine vorbereitete Sprachregelung nach außen: kurz, wahr, für alle gleich und nur auf Nachfrage verwendet. Am Markt wiegt eine Trennung meist weniger als der Eindruck, dass niemand mehr am Steuer sitzt.
Bleibt der Kreis derer, die Bescheid wissen, weil sie es müssen: Anwälte, Notar, Steuerberater, Bank, vielleicht ein Gutachter. Sie dürfen jeden von ihnen fragen, wer in seiner Kanzlei außerdem von Ihrer Sache erfährt. Dieselbe Frage gilt für uns; unsere Antwort steht auf der Seite „Wer erfährt von meinem Fall?“
Wie spricht man mit den Kindern, wenn ein Unternehmen dazugehört?
Kinder merken es, bevor man es ihnen sagt, in jedem Alter. Mit dem Alter ändert sich, was für sie auf dem Spiel steht, und in Unternehmerfamilien haben erwachsene Kinder oft mehr als eine Meinung: eine Stelle im Betrieb, Geschäftsanteile, eine Erwartung an die Zukunft.
Bei minderjährigen Kindern hat das Rechtliche seinen eigenen Weg: Wo sie leben und wie Umgang und Unterhalt geregelt werden, wird im Verfahren oder in einer Vereinbarung festgelegt, und Ihr Anwalt erklärt Ihnen, wie. Bei Ihnen liegt alles andere: wann Sie es ihnen sagen, mit welchen Worten und welcher Teil ihres Alltags gleich bleiben kann.
Bei erwachsenen Kindern liegt die Schwierigkeit woanders. Ohne dass es jemand verlangt, fühlen sie sich oft gedrängt, Partei zu ergreifen, und das Unternehmen bietet ihnen Gelegenheiten dazu: eine Sitzung, eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung, eine Funktion. Was Sie entscheiden können, ist, sie weder zu Vertrauten noch zu Schiedsrichtern zu machen und, soweit es an Ihnen liegt, ihre Rolle als Kinder von ihrer Rolle im Unternehmen zu trennen.
Dazu kommt eine verbreitete Versuchung: ausgleichen. Dem Sohn früher als geplant die Geschäftsführung anbieten, der Tochter sagen, dass das Haus einmal ihr gehören wird, von den Anteilen sprechen, die sie bekommen werden. Man tut es, um zu beruhigen, manchmal aus Schuldgefühl, und fast immer zu früh, weil man damit über Vermögen verfügt, dessen Aufteilung noch nicht feststeht. Was man einem Kind in diesen Wochen sagt, bleibt jahrelang im Gedächtnis und lässt sich nur schwer zurücknehmen.
Was in keiner Vereinbarung steht
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung teilt Vermögen, ordnet Termine und legt Beträge fest, aber sie teilt nicht die Geschichte. Viele Familienunternehmen sind in denselben Jahren entstanden wie die Familie, manchmal am selben Küchentisch, und eine Trennung zwingt dazu, auch das Lebenswerk, das dieses Leben begleitet hat, mit anderen Augen zu sehen.
Und da ist die Einsamkeit. Für den, der ein Unternehmen führt, ist eine Trennung nie ganz privat: In Ihrer Stadt und in Ihrer Branche sind Sie auch das Unternehmen, und eine Zeit lang haben Sie den Eindruck, dass alle zusehen, wie Sie es tragen. Freunde sind meist gemeinsame Freunde, die Familie bezieht Stellung, auch wenn sie es nicht will, die Belegschaft kann nicht Ihr Gegenüber sein, und die Fachleute, so gut sie sind, kümmern sich um Akten, Fristen und Zahlen. Wir haben es in Niemand zum Reden beschrieben: Je sichtbarer jemand ist, desto weniger Gesprächspartner bleiben ihm.
Dort kann ein privates Gespräch seinen Platz haben, mit jemandem außerhalb Ihres Umfelds, außerhalb des Verfahrens und ohne Anteil an Ihren Entscheidungen. Selten am Anfang: In den ersten Wochen, wenn alles dringend scheint, ist die Zeit Ihres Anwalts, und genau das sagen wir Ihnen, wenn Sie uns dann schreiben. Später, wenn die Fachleute arbeiten und etwas anderes offen bleibt, ist der erste Schritt ein Austausch per WhatsApp oder am Telefon, auf Deutsch mit Tony Alcalá.
Wir hören zu, prüfen, ob wir etwas beitragen können, und antworten mit Ja oder Nein, mit Begründung. Bei einem Ja steht vor Beginn fest, was wir tun, über welchen Zeitraum und zu welchem Betrag, und dieser Betrag ändert sich danach nicht. Im Mittelpunkt stehen Sie: was Sie gerade entscheiden, was Sie bewahren möchten und welches Leben Sie führen wollen, wenn das hier vorbei ist. Den ganzen Ablauf beschreiben wir auf der Seite „Was geschieht, bevor Sie einen Fall annehmen?“
Was sollte man während der Trennung besser nicht entscheiden?
Manche Entscheidungen sind an sich nicht falsch und in dieser Zeit trotzdem heikel: Sie lassen sich schwer rückgängig machen und werden getroffen, während alle drei Uhren zugleich schlagen. Bevor Sie eine davon treffen, sollten Ihr Anwalt und gegebenenfalls Ihr Steuerberater sie prüfen; ob sie bis zur Einigung warten kann, sagen Ihnen die beiden:
- das Unternehmen, einen Anteil oder eine Immobilie verkaufen oder ein Angebot annehmen, das ausgerechnet jetzt kommt;
- die Gesellschaft umbauen, Vermögen zwischen Gesellschaften umschichten oder die Geschäftsführung neu besetzen;
- die Nachfolge vorziehen und einem Kind früher als geplant die Leitung oder Anteile übertragen;
- eine Immobilie kaufen, ins Ausland ziehen oder sich aus dem Unternehmen zurückziehen;
- Belegschaft, Kunden oder Presse etwas ankündigen, das noch nicht entschieden ist.
Angebote verdienen ein eigenes Wort, denn sie haben die Angewohnheit, im ungünstigsten Moment zu kommen, und in einer Trennung kann ein Verkauf wie der schnellste Weg wirken, ein Kapitel abzuschließen. Manchmal ist er das. Aber ein Verkauf, der beschlossen wird, um nicht mehr daran denken zu müssen, folgt der Gemütslage des Verkäufers und nicht dem Wert dessen, was verkauft wird.
Entscheidungen mit echtem Termin, etwa eine gerichtliche Frist, eine Kreditverlängerung oder ein bereits unterschriebenes Geschäft, das vollzogen werden muss, laufen mit Ihrem Anwalt und Ihrem Steuerberater weiter. Für alles andere taugt die Methode der drei Fragen vor der Entscheidung, die man allein und mit einem Blatt Papier beantwortet.
Was Sie jetzt schon vorbereiten können
Neben dem, was besser warten sollte, gibt es eine Arbeit, die in Ihrer Hand liegt und zu nichts verpflichtet: Ordnung schaffen. Sie hat vier Teile, und alle passen in ein Notizbuch, das nicht im Büro liegen sollte.
Der erste ist eine Vermögensübersicht: was es gibt, wo es liegt, auf wessen Namen es läuft und seit wann. Gesellschaften und Beteiligungen, Immobilien, Konten, Versicherungen, Altersvorsorge, Kredite und Bürgschaften, Vermögen im Ausland, falls vorhanden. Schreiben Sie nicht auf, wem Ihrer Meinung nach etwas zusteht, denn das beurteilt Ihr Anwalt, ebenso wie die Frage, zu welchem Stichtag welche Werte zählen; notieren Sie, was belegt ist, und legen Sie das Dokument daneben.
Der zweite ist ein einziger Kalender, in dem die Termine des Unternehmens und die der Familie auf demselben Blatt stehen: Gesellschafterversammlungen, Jahresabschluss, Fälligkeiten und Verhandlungen, aber auch Prüfungen, Ferien und Familienfeste. Viele Terminkollisionen dieser Zeit sieht man auf einem solchen Blatt kommen, und kaum eine, solange jeder Kalender für sich geführt wird.
Der dritte ist eine kurze Liste von Menschen: wer heute Bescheid weiß, wer es wann wissen muss und von wem er es erfahren wird. Sie ist das einfachste Werkzeug der Diskretion, weil sie aus dem, was sonst zufällig geschähe, eine Reihe von Entscheidungen macht.
Der vierte ist die Liste der offenen Entscheidungen, in drei Gruppen: die mit echtem Termin, um die sich Ihre Fachleute kümmern; die, die warten können, ohne dass etwas Konkretes verloren geht; und die, die besser noch nicht getroffen werden. Jede Woche wandert eine davon in eine andere Gruppe, und das auf Papier zu sehen, hilft weit mehr als nächtliches Grübeln.
Und eine Frage nur für Sie, die heute keine Antwort braucht: Was soll noch stehen, wenn all das vorbei ist? Das Unternehmen, das Verhältnis zu Ihren Kindern, ein Name, eine Art zu leben. Die Antwort steht in keiner Vereinbarung, aber sie ordnet die Entscheidungen dieser Zeit besser als jede Dringlichkeit.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Familienunternehmen bei einer Scheidung?
Das Unternehmen läuft weiter, und was mit den Anteilen geschieht, hängt von Punkten ab, die nur Ihr Anwalt beurteilen kann: vom Güterstand und einem etwaigen Ehevertrag, davon, wann und wie die Anteile erworben wurden, vom Gesellschaftsvertrag und davon, ob eine Bewertung nötig ist. Deutschland und Österreich regeln das unterschiedlich. Bis dahin ist es klug, weder Struktur noch Geschäftsführung zu ändern, ohne dass Anwalt und Steuerberater es geprüft haben.
Was sollte man als Unternehmer während der Trennung nicht tun?
Schwer umkehrbare Entscheidungen treffen, solange die Einigung aussteht und bevor Ihr Anwalt und gegebenenfalls Ihr Steuerberater sie geprüft haben: das Unternehmen oder eine Immobilie verkaufen, die Gesellschaft umbauen oder die Nachfolge vorziehen. Keine dieser Entscheidungen ist an sich falsch; heikel ist der Zeitpunkt.
Muss ich meinen Mitarbeitern sagen, dass ich mich trenne?
Nicht unbedingt, und fast nie am Anfang. Zuerst lohnt es sich zu entscheiden, wer es als Erster von Ihnen hören soll, meist die Person, die Ihren Kalender oder die Zahlen führt, weil die anderen sie fragen werden. Fragt ein Mitarbeiter Sie direkt, genügt es zu sagen, dass es eine private Angelegenheit gibt und dass Sie selbst Bescheid geben, wenn sich im Unternehmen etwas ändert.
Welche Rolle spielt der Notar bei einer Scheidung?
Er beurkundet, was eine besondere Form verlangt: in Deutschland etwa Eheverträge, die Übertragung von GmbH-Anteilen und Grundstückskäufe, häufig auch die Scheidungsfolgenvereinbarung, in Österreich unter anderem Ehepakte und die Abtretung von GmbH-Anteilen. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet: Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen, der Notar belehrt alle Beteiligten über das, was sie unterschreiben. Außerdem kann er Ihnen Abschriften der Urkunden erteilen, an denen Sie selbst beteiligt waren.
Mit wem kann man über eine Trennung sprechen, ohne dass es sich herumspricht?
Zuerst mit Ihren Fachleuten, und fragen Sie jeden, wer in seiner Kanzlei außerdem davon erfährt. Für alles, was nicht Sache von Anwälten, Beratern oder Ärzten ist, hat ein Gespräch außerhalb all Ihrer Kreise seinen Platz, immer parallel zu ihnen. Bei Lex Fati wissen davon zwei Menschen, Tony Alcalá und Patty García, und wir führen keine Kundendatei. Es beginnt per WhatsApp oder am Telefon, und der Betrag steht fest, bevor die Arbeit anfängt.
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