Wenn das Vertrauen zum Mitgesellschafter bröckelt
Wenn das Vertrauen zum Mitgesellschafter bröckelt, ist der erste Schritt nicht die Entscheidung, sondern die Trennung von Zweifel und Tatsachen. Konkret heißt das: festhalten, was Sie beobachtet haben, Unterlagen und Zahlen Ihrem Anwalt und einem unabhängigen Steuerberater vorlegen und in der Zwischenzeit strikte Diskretion wahren. Erst auf dieser Grundlage wählen Sie zwischen Bleiben, Neuverhandeln und Aussteigen, und diese Wahl liegt allein bei Ihnen. Eine private Beratung ist erst sinnvoll, wenn die Fachleute tätig geworden sind, und dann parallel zu dem, was sie weiterhin tun: wenn nur noch die Entscheidung selbst offen ist – oder die Last, sie allein zu tragen.
Kurz gesagt
- Die Anzeichen sind meist leise: Informationen, die nicht mehr bei Ihnen ankommen, Entscheidungen ohne Sie, Zahlen, die Sie nicht mehr verstehen, und ein Umgang, der sich ohne erkennbaren Grund verändert.
- Ein Zweifel ist kein Beweis: Alles, was sich in Dokumenten oder Zahlen niederschlägt, gehört zuerst in die Hände Ihres Anwalts und eines unabhängigen Steuerberaters.
- Handeln fällt schwer, weil eine langjährige Gesellschaft selten nur ein Geschäft ist: Daran hängen eine gemeinsame Geschichte, gemeinsames Vermögen, eine Belegschaft und manchmal eine Familie.
- Bleiben, Neuverhandeln oder Aussteigen sind drei legitime Wege; entschieden wird erst, wenn die Unterlagen geprüft sind, ohne Eile und ohne unnötige Mitwisser.
- Eine private Beratung ist parallel zu diesen Fachleuten sinnvoll, wenn die Entscheidung selbst offen bleibt oder die Einsamkeit, sie zu tragen, schwer wiegt.
In diesem Beitrag
- Woran merkt man, dass das Vertrauen zum Mitgesellschafter schwindet?
- Ein Zweifel ist kein Beweis
- Warum ist es so schwer zu handeln, wenn man dem Mitgesellschafter misstraut?
- Womit gehen Sie zuerst zum Anwalt und zum Steuerberater?
- Bleiben, neu verhandeln oder aussteigen
- Warum ist Diskretion so wichtig, solange der Zweifel besteht?
- Die Einsamkeit dessen, der es niemandem sagen kann
- Wann ist eine private Beratung neben Anwalt und Steuerberater sinnvoll?
- Häufige Fragen
Woran merkt man, dass das Vertrauen zum Mitgesellschafter schwindet?
Selten gibt es das eine Ereignis, das alles verändert. Meist ist es eine Häufung von Kleinigkeiten, jede für sich vernünftig erklärbar, die erst zusammen Gewicht bekommen. Sie lassen sich in vier Gruppen ordnen.
Informationen kommen nicht mehr an
Früher haben Sie die Dinge von Ihrem Mitgesellschafter erfahren, heute erfahren Sie sie von anderen. Der Firmenkundenbetreuer der Hausbank erwähnt einen Kredit, von dem Sie nichts wussten, ein Lieferant geht von einer Absprache aus, über die niemand mit Ihnen gesprochen hat, aus der Steuerkanzlei kommt ein Schreiben, das bereits unterschrieben ist. Es gibt keinen Tag, an dem jemand beschlossen hätte, Sie außen vor zu lassen. Sie stehen einfach nicht mehr im Verteiler.
Was sich ändert, ist weniger die Menge der Information als ihre Reihenfolge. Sie bekommen dasselbe wie früher, aber nach den anderen – und meistens dann, wenn es nichts mehr mitzureden gibt.
Entscheidungen fallen ohne Sie
Eine wichtige Einstellung, ein Lieferantenwechsel, ein neues Konto, eine Prokura für jemanden von außen. Früher wurde so etwas beim Mittagessen besprochen; heute erfahren Sie davon, wenn schon alles entschieden ist, oft mit einer tadellosen Begründung: Es musste schnell gehen, Sie waren auf Reisen, es war eine Kleinigkeit.
Jede Begründung hält für sich genommen stand. Bedenklich wird die Tendenz: Was ohne Sie entschieden wird, wird immer wichtiger, und was man Ihnen noch vorlegt, immer unbedeutender.
Die Zahlen werden fremd
Die monatliche Auswertung des Steuerberaters konnten Sie früher Zeile für Zeile lesen; heute gibt es Positionen, die Sie nicht mehr einordnen können. Ein Aufwand, der wächst, ohne dass ihn jemand erwähnt, eine neue Beteiligung im Organigramm, eine Marge, die sich bewegt, obwohl sich am Geschäft scheinbar nichts geändert hat. Berichte kommen später, knapper oder in anderer Form.
Hier ist Fairness geboten. Ein wachsendes Unternehmen wird schwerer lesbar, und schon die Umstellung auf eine neue Buchhaltungssoftware kann genau diesen Eindruck erzeugen. Dass Sie eine Zahl nicht verstehen, sagt nichts über den, der sie erstellt hat. Es sagt nur, dass jemand sie Ihnen erklären muss.
Der Umgang verändert sich
Das ist das Zeichen, das sich am schwersten beschreiben lässt, und oft das erste. Kürzere Gespräche, verschobene Termine, eine förmliche Höflichkeit, wo früher Vertrautheit war – oder im Gegenteil eine neue Freundlichkeit, die Sie nicht recht zu deuten wissen. Nach solchen Gesprächen können Sie nicht genau sagen, was sich verändert hat – nur, dass Sie nicht mehr so frei reden wie früher.
Was die Zeichen zusammen sagen
Keines dieser Zeichen bedeutet allein viel, und alle lassen gewöhnliche Erklärungen zu: Erschöpfung, eine familiäre Sorge, eine andere Vorstellung von der Zukunft des Unternehmens, der Wunsch, sich zurückzuziehen, ohne zu wissen, wie man es sagt. Aufmerksamkeit verdient erst die Häufung: mehrere Zeichen zugleich, über Monate, und alle weisen in dieselbe Richtung.
Und es gibt eine fünfte Art von Zeichen, von der kaum jemand spricht, weil sie bei Ihnen selbst liegt. Sie heben E-Mails auf, die Sie früher gelöscht hätten, lesen zweimal, was Sie unterschreiben, und erzählen manches nicht mehr, was Sie früher ohne Nachdenken erzählt hätten. Wenn Sie sich dabei ertappen, hat sich das Vertrauen bereits verändert – ob mit Grund oder ohne.
Ein Zweifel ist kein Beweis
Sobald sich ein Zweifel festsetzt, verändert sich der Blick. Eine Verzögerung wird zur Ausflucht, ein Schweigen zur Antwort, ein Zufall zum Indiz. Das ist keine Schwäche; es geschieht jedem, der fürchtet, naiv gewesen zu sein. Es bedeutet aber, dass Ihre eigene Deutung ab einem gewissen Punkt nicht mehr verlässlich ist, weder zur Beunruhigung noch zur Beruhigung.
Deshalb heißt die erste Aufgabe nicht deuten, sondern das Gesehene vom Vermuteten trennen. Dafür genügt ein Blatt mit zwei Spalten. Links stehen Tatsachen mit Datum: was geschah, wann, wer dabei war, welches Dokument es gibt. Rechts steht, was Sie davon halten. Die linke Spalte nehmen Sie zu Ihrem Anwalt mit, die rechte gehört Ihnen, und die beiden sollten sich nicht vermischen.
Nehmen Sie die Frage hinzu, die wir zu Beginn eines Gesprächs fast immer stellen und mit der auch unsere drei Fragen vor der Entscheidung beginnen: Seit wann? Nicht, seit wann Sie Belege haben, sondern seit wann Ihnen etwas auffällt. Und was sich kurz davor verändert hat: der Einstieg eines Investors, eine Erbschaft, eine Scheidung, ein schwaches Geschäftsjahr, ein Kaufangebot, der Eintritt eines Sohnes oder einer Tochter ins Unternehmen. Manchmal sagt das Datum mehr als die Tatsachen, weil es zeigt, dass die Beziehung aus einem Grund in Bewegung geraten ist, der mit Vertrauen wenig zu tun hat.
Ebenso deutlich muss man sagen: Der Zweifel kann unbegründet sein. Es gibt Gesellschafter, die sich zurückziehen, weil sie erschöpft sind, weil sie etwas Persönliches durchmachen, über das sie nicht sprechen, oder weil sie den Eindruck haben, dass eher Sie sich verändert haben. Ein unbegründeter Vorwurf unter Gesellschaftern hinterlässt Spuren, die nie ganz verschwinden. Ein begründeter Zweifel dagegen braucht nicht Ihren Beweis, sondern die Prüfung durch Ihren Anwalt und einen unabhängigen Steuerberater.
Warum ist es so schwer zu handeln, wenn man dem Mitgesellschafter misstraut?
Von außen wirkt es einfach: Wer nicht mehr vertraut, prüft und entscheidet. Von innen ist eine langjährige Gesellschaft selten nur ein Vertrag. Sie besteht aus mehreren Schichten, die einander tragen, und jede bremst auf ihre Weise.
Da ist zunächst die gemeinsame Geschichte. Sie haben zusammen angefangen, vielleicht in einer angemieteten Halle oder mit dem Ersparten von beiden. Es gab schlechte Jahre, die man Seite an Seite durchgestanden hat, Gefälligkeiten, über die niemand Buch geführt hat, Nächte im Betrieb, von denen sonst niemand weiß. Am Mitgesellschafter zu zweifeln heißt in gewisser Weise, an dieser Geschichte zu zweifeln – und an dem Menschen, der Sie damals waren.
Da ist das gemeinsame Vermögen, das weit über die Geschäftsanteile hinausgeht: die Betriebsimmobilie, die Ihnen beiden gehört und an die Firma vermietet ist, die Bürgschaften, die Sie beide persönlich für die Kredite der Hausbank übernommen haben, eine zweite Gesellschaft, deren ursprünglichen Zweck niemand mehr kennt. Jedes Teil hängt an den anderen, und wer eines bewegt, bewegt alle. Die Versuchung ist groß, keines anzurühren.
Da ist die Belegschaft. Die Mitarbeiter kennen Sie beide, manche sind von Anfang an dabei. Jede sichtbare Geste zwingt sie zum Deuten und manchmal zur Parteinahme. Wer diese Verantwortung spürt, überlegt sich jeden Schritt zweimal, und das zu Recht, auch wenn ihn gerade diese Zurückhaltung am Ende lähmt.
Und da sind, wo es sie gibt, die familiären Bande. Ist der Mitgesellschafter Ihr Bruder, Ihr Schwager, Ihr Cousin oder der Jugendfreund, der Taufpate Ihrer Kinder ist, dann verlässt der Zweifel das Büro und sitzt beim Sonntagsessen mit am Tisch. Ein Bruch unter Verwandten bleibt nicht im Unternehmen: Er reicht bis zu Hochzeiten, Taufen und zu den Kindern, die an nichts beteiligt waren.
Zu alldem kommt eine doppelte Angst. Irren Sie sich, haben Sie eine wertvolle Beziehung umsonst beschädigt; haben Sie recht, müssen Sie sich eingestehen, dass Sie lange etwas nicht gesehen haben. Zwischen beiden Ängsten ist Aufschieben das Bequemste, und Aufschieben tarnt sich gut als Vorsicht.
Womit gehen Sie zuerst zum Anwalt und zum Steuerberater?
Alles, was Dokumente, Zahlen oder Rechtsfragen betrifft, ist Sache von Fachleuten, und sie müssen vor allen anderen tätig werden, auch vor uns: Das ist die richtige Reihenfolge. Ohne Unterlagen, die jemand gelesen hat, der sie lesen kann, entscheiden Sie blind, in die eine wie in die andere Richtung.
Als Erstes gilt es zusammenzutragen, was vorhanden ist. Ihr Anwalt wird Ihnen sagen, was er braucht, doch meist beginnt er mit denselben Unterlagen:
- dem Gesellschaftsvertrag und, falls vorhanden, einer Gesellschaftervereinbarung, in Österreich oft Syndikatsvertrag genannt;
- den Protokollen der Gesellschafterversammlungen und den Beschlüssen der letzten Jahre;
- den erteilten Vollmachten und Prokuren sowie den Zeichnungsberechtigungen bei den Banken;
- den Jahresabschlüssen und den Auswertungen, die Sie regelmäßig erhalten;
- den wichtigen Verträgen, die geschlossen wurden, seit Ihnen etwas auffällt.
Die Gesellschaftervereinbarung sollten Sie gesondert und genau lesen. Viele Gesellschaften, die unter Freunden oder Verwandten gegründet wurden, haben nie eine geschlossen, weil es damals nicht nötig schien; bei anderen liegt sie seit der Unterschrift ungelesen im Ordner. Ihr Anwalt sagt Ihnen, was sie für die Information unter Gesellschaftern, für Meinungsverschiedenheiten und für einen Ausstieg vorsieht – und was gilt, wenn sie dazu schweigt.
Der Steuerberater hat eine andere Aufgabe: die Zahlen, die Sie nicht mehr verstehen, zu lesen und Ihnen in klaren Worten zu erklären. Er sollte unabhängig sein. Die Kanzlei, die seit Jahren die Bücher der Firma führt, arbeitet für die Gesellschaft, also für beide Gesellschafter, und eine Einschätzung allein für Sie brächte sie in eine heikle Lage. Ob eine vertiefte Prüfung nötig ist, etwa durch einen Wirtschaftsprüfer, und auf welchem Weg sie sich verlangen ließe, sagen Ihnen dieser Berater und Ihr Anwalt.
Nehmen Sie zu diesen Gesprächen die Spalte der Tatsachen mit, nicht die der Deutungen, und stellen Sie drei Fragen: welche Möglichkeiten Sie haben, was jede davon an Zeit und Geld kostet und was Sie in der Zwischenzeit besser unterlassen. Die dritte wird am häufigsten vergessen. Warum wir so auf dieser Reihenfolge bestehen, erklären wir in der Notiz Wo der Anwalt aufhört.
Bleiben, neu verhandeln oder aussteigen
Liegen die Tatsachen auf dem Tisch, bleiben drei Wege, und alle drei sind legitim. Keiner ist Niederlage oder Sieg; es sind verschiedene Arten, das zu ordnen, was sich verändert hat. Die Wahl liegt bei Ihnen, und man trifft sie besser auf der Grundlage geprüfter Unterlagen als im Ärger oder in der Angst.
Bleiben ist sinnvoll, wenn die Unterlagen erklären, was Sie nicht verstanden hatten, und wenn nur ein Verschleiß übrig ist, gegen den sich etwas tun lässt. Doch nach einem Zweifel zu bleiben heißt nicht, zum alten Zustand zurückzukehren. Meist braucht es neue Regeln: regelmäßige Berichte, das Vier-Augen-Prinzip für bestimmte Geschäfte, eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten. Sie zu formulieren ist Sache Ihres Anwalts; zu entscheiden, dass Sie sie brauchen, ist Ihre Sache.
Neu verhandeln heißt, die Bedingungen der Gesellschaft umzuschreiben: Zuständigkeiten, Arbeitseinsatz, Information, Gewinnverteilung. Dazu gehört ein Gespräch, zu dem man mit geordneten Tatsachen und abgeschlossener Beratung kommen sollte, denn eine improvisierte Neuverhandlung gerät leicht zur Aufrechnung alter Vorwürfe.
Aussteigen hat viele Formen, vom Verkauf Ihrer Anteile bis zur Aufteilung des Geschäfts, und jede hat rechtliche und steuerliche Folgen, die nur Ihr Anwalt und Ihr Steuerberater beziffern können. Was Ihnen niemand beziffert, ist der Rest: ein Lebenswerk zu verlassen, einen Namen, der auch Ihrer ist, Menschen, die Ihnen beiden vertraut haben.
Beantworten Sie vor der Wahl zwei Fragen schriftlich. Die erste: Was müsste ich sehen, um wieder zu vertrauen? Können Sie es benennen, wissen Sie, was Sie verlangen können; können Sie es nicht, geht es vielleicht nicht mehr um Vertrauen. Die zweite: Wenn ich morgen sicher wüsste, dass mein Zweifel unbegründet war, würde ich dann weitermachen wollen? Lautet die Antwort Nein, liegt vor Ihnen vielleicht kein Zweifel mehr, sondern das Ende eines Abschnitts, und es verdient, als solches bedacht zu werden.
Bleibt die Frage des Tempos. Entscheidungen im Affekt, nach einer angespannten Sitzung oder einer durchwachten Nacht, halten selten lange. Doch auch Aufschieben ohne Datum ist eine Entscheidung, denn so lange läuft die Gesellschaft nach den alten Regeln weiter. Zwischen Überstürzen und endlosem Abwarten gibt es ein vernünftiges Maß: sich eine Frist zu setzen, während die Fachleute bereits arbeiten.
Warum ist Diskretion so wichtig, solange der Zweifel besteht?
In einem Unternehmen hört ein laut ausgesprochener Zweifel auf, ein Zweifel zu sein. Er wird zu einer Tatsache im Haus: Mitarbeiter ergreifen Partei, die besten sehen sich nach Angeboten um, die Hausbank hört einen anderen Ton heraus, große Kunden fragen nach. Und all das geschieht, bevor irgendjemand ein einziges Dokument gelesen hat.
Diskretion schützt Sie in beide Richtungen. Erweist sich der Zweifel als unbegründet, müssen Sie bei niemandem etwas wiedergutmachen. Erweist er sich als begründet, lässt sich alles Nötige in Ruhe und mit geordneten Unterlagen besser tun, und ein zu früh ausgesprochener Zweifel macht es nur schwerer. In beiden Fällen ist Schweigen auf Zeit keine Schwäche, sondern Methode.
Praktisch ist Diskretion leicht beschrieben und schwer durchzuhalten. Von Ihrem Zweifel wissen Ihr Anwalt, Ihr Steuerberater und höchstens ein Mensch außerhalb des Unternehmens. Ihre Notizen liegen nicht auf dem Firmenserver und nicht in einem gemeinsamen Postfach; wie Sie sie aufbewahren, besprechen Sie mit Ihrem Anwalt. Im Alltag arbeiten Sie normal weiter, ohne eine Herzlichkeit vorzuspielen, die Sie nicht empfinden, aber auch ohne den Zweifel in jeder Besprechung mitreden zu lassen.
Derselbe Anspruch gilt für jeden, den Sie außerhalb des Unternehmens ins Vertrauen ziehen, uns eingeschlossen. Was Sie uns erzählen, erfahren zwei Menschen, Tony Alcalá und Patty García, und sonst niemand: kein Sekretariat, keine Akte, keine Kundendatei. Wie das praktisch aussieht, lesen Sie in der Antwort auf die Frage Wer erfährt von meinem Fall?
Die Einsamkeit dessen, der es niemandem sagen kann
Diese Lage hat ihre eigene Einsamkeit, und man sollte sie benennen. Der Mensch, mit dem Sie schwierige Entscheidungen, schlechte Monate oder Zweifel an einem Mitarbeiter besprochen haben, war ausgerechnet Ihr Mitgesellschafter. Das natürliche Gegenüber ist zum Gegenstand des Gesprächs geworden.
Im Unternehmen gibt es niemanden, dem Sie es sagen könnten. Die Mitarbeiter hängen von Ihnen beiden ab, die Führungskräfte haben ihre eigene Stellung zu wahren, und weitere Gesellschafter, falls es sie gibt, machen Politik mit dem, was sie hören. Auch außerhalb kann man kaum offen reden: Die Freunde sind meist gemeinsame Freunde, und es zu Hause zu erzählen heißt, jemanden zu belasten, der nichts tun kann – manchmal in Familien, die einander so gut kennen, dass jede Bemerkung weiterwandert.
Diese Einsamkeit bleibt nicht folgenlos. Ohne jemanden, an dem man die eigenen Gedanken prüfen kann, wächst der Zweifel in der Nacht und schrumpft am Morgen, und man schwankt zwischen Alarm und Verdrängung, ohne in eine Richtung voranzukommen. Monate vergehen mit dem Wiederlesen alter E-Mails, dem Durchspielen von Gesprächen und dem Einüben von Reden, die nie gehalten werden. Wir beschreiben das ausführlicher in der Notiz Niemand zum Reden, denn unter Menschen, die ein Unternehmen führen, ist es häufiger, als man denkt.
Anwalt und Steuerberater sind unverzichtbar, aber ihre Arbeit ist der Fall, nicht der Mensch, der ihn erlebt. Es bleibt ein Raum, den keiner von beiden ausfüllt: laut nachzudenken, ohne Folgen, über etwas, das ein halbes Leben betrifft.
Wann ist eine private Beratung neben Anwalt und Steuerberater sinnvoll?
Nicht am Anfang. Solange die Zahlen nicht gelesen und die Verträge nicht geprüft sind, brauchen Sie das Gespräch mit Ihrem Anwalt und Ihrem Steuerberater, und genau das würden wir Ihnen sagen, wenn Sie uns schrieben. Auch nicht unter akutem Zeitdruck: Läuft eine Frist ab oder ist eine Gesellschafterversammlung einberufen, ist das Sache Ihres Anwalts. Warum wir in solchen Fällen ablehnen, erklären wir in der Notiz Eile ist ein Zeichen.
Sinnvoll ist sie parallel, wenn die Fachleute ihren Teil getan haben und etwas offen bleibt. Meist ist es eine von drei Lagen: Die Unterlagen sind in Ordnung, und Sie wissen noch nicht, ob Sie weitermachen wollen; die Unterlagen bestätigen etwas, und Sie müssen entscheiden, was Sie mit einem halben Leben Arbeit anfangen; oder die Entscheidung ist auf dem Papier klar, und Sie treffen sie trotzdem nicht.
Eine weitere Lage verdient Aufmerksamkeit: die Wiederholung. Ist es die zweite oder dritte Gesellschaft, die auf dieselbe Weise endet, mit anderen Menschen und in einer anderen Branche, dann geht es nicht mehr nur um diese eine. Solche Lagen beschreiben wir in der Notiz Wenn sich ein Muster wiederholt.
Betrachtet wird in einer solchen Beratung Ihre Lage: seit wann sie besteht, was sich verändert hat, welche Entscheidung vor Ihnen liegt und was Sie daran hindert, sie zu treffen. Unsere Arbeit läuft parallel zu der Ihres Anwalts und begleitet eine Entscheidung, die Ihre bleibt.
Der erste Schritt ist ein Gespräch über WhatsApp oder am Telefon; auf Deutsch führt es Tony Alcalá. Wir hören zu, prüfen, ob wir etwas beitragen können, und sagen es Ihnen klar, bei einem Nein mit Begründung. Bei einem Ja wird vor Beginn vereinbart, was wir tun, über welchen Zeitraum und zu welchem festen Betrag. Die Einzelheiten lesen Sie unter Was geschieht, bevor Sie einen Fall annehmen?
Häufige Fragen
Was tun, wenn man dem Mitgesellschafter nicht mehr vertraut?
Trennen Sie zuerst das Gesehene vom Vermuteten und halten Sie die Tatsachen mit Datum fest. Legen Sie diese Aufstellung dann mit Gesellschaftsvertrag, etwaiger Gesellschaftervereinbarung und Jahresabschlüssen Ihrem Anwalt und einem unabhängigen Steuerberater vor, bevor Sie mit irgendjemand anderem sprechen. Bis dahin gilt Diskretion. Erst wenn die Unterlagen geprüft sind, ist es sinnvoll, über Bleiben, Neuverhandeln oder Aussteigen zu entscheiden, und das muss nicht im Affekt geschehen.
Habe ich als Gesellschafter ein Recht auf Einsicht in die Bücher?
Grundsätzlich ja: Gesellschafter haben ein gesetzliches Informations- und Einsichtsrecht. Wie weit es reicht und wie Sie es geltend machen, regelt vor allem das Gesetz, das für Ihre Rechtsform gilt, ob GmbH, KG oder GbR; in Österreich gelten eigene Regeln. Das ist eine der ersten Fragen an Ihren Anwalt. Bringen Sie schriftlich mit, welche Informationen Sie wann bei wem angefragt und was Sie erhalten haben. Damit kann er Ihnen sagen, was Sie verlangen können, auf welchem Weg und in welcher Reihenfolge.
Kann man einem Geschäftspartner wieder vertrauen?
Manchmal ja, aber selten aus bloßem gutem Willen. Wo Vertrauen zurückkehrt, stützt es sich meist auf erklärte Tatsachen, also auf Zahlen und Entscheidungen, die Steuerberater und Anwalt geprüft haben, und auf neue Regeln, die Ihr Anwalt schriftlich festhält, etwa regelmäßige Berichte oder eine klarere Aufgabenteilung. Die andere Hälfte liegt bei Ihnen: zu wissen, was Sie sehen müssten, um wieder zu vertrauen. Können Sie es nicht benennen, geht es vielleicht nicht mehr um Vertrauen.
Wie steige ich aus einer Gesellschaft aus, wenn das Vertrauen fehlt?
Welche Wege es gibt und was sie kosten, auch steuerlich, hängt vom Gesellschaftsvertrag, von etwaigen Vereinbarungen und von der Lage des Unternehmens ab. Prüfen können das nur Ihr Anwalt und Ihr Steuerberater; wird ein GmbH-Anteil abgetreten, kommt ein Notar hinzu. Das sollte geschehen, bevor Sie etwas ankündigen, denn eine zu früh bekannte Ausstiegsabsicht verändert die Position aller. Selbst vorbereiten können Sie den Rest: was Sie behalten wollen, was Sie aufzugeben bereit sind und welches Leben Sie danach führen möchten.
Soll ich die Mitarbeiter über meine Zweifel informieren?
Solange es ein Zweifel ist, in der Regel nicht. Die Mitarbeiter hängen von beiden Gesellschaftern ab, und wer sie ins Vertrauen zieht, zwingt sie zum Deuten und manchmal dazu, sich auf eine Seite zu stellen. Außerdem wird ein im Unternehmen ausgesprochener Zweifel zu einer Tatsache, die sich nicht mehr zurücknehmen lässt, auch wenn er sich als unbegründet erweist. Führt die Lage zu einer Veränderung, wird sie mitgeteilt, sobald sie entschieden ist, und mit Ihren Beratern abgestimmt.
Mit wem kann ich sprechen, wenn ich meinem Mitgesellschafter misstraue?
Zuerst mit Ihrem Anwalt und einem unabhängigen Steuerberater; im Unternehmen mit niemandem, solange es nur ein Zweifel ist. Haben beide ihren Teil getan und bleibt etwas offen, kann eine private Beratung sinnvoll sein: Sie wissen trotz geordneter Unterlagen noch nicht, ob Sie weitermachen wollen; die Unterlagen bestätigen etwas, und die Entscheidung kommt nicht; oder Sie erkennen in dieser Gesellschaft eine Geschichte wieder, die Sie schon einmal erlebt haben. Ihre Lage vorzustellen kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts: Wir hören zu, prüfen und sagen Ja oder Nein, mit Begründung.
Wenn Ihre Situation es erfordert, stellen Sie sie vor.
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