Unternehmen verkaufen: was die Zahlen nicht entscheiden

Wenn Sie Ihr Lebenswerk verkaufen, treffen Sie zwei Entscheidungen, die denselben Namen tragen: eine Transaktion, deren Wert, steuerliche Folgen und Vertrag zuerst Ihr Steuerberater, Ihr Anwalt und Ihre übrigen Berater prüfen, und einen Abschied, den Ihnen keine Zahl abnimmt. Zögern trotz eines guten Angebots kommt häufig vor und spricht für sich genommen weder für noch gegen den Verkauf; meist zeigt es, dass die zweite Entscheidung noch nicht zu Ende gedacht ist. Vor der Unterschrift sollten Sie schriftlich beantworten können, warum Sie verkaufen, warum jetzt, was Sie keinesfalls verlieren wollen und was Sie am Tag danach tun. Ein vertrauliches Gespräch kann parallel zu Ihren Beratern sinnvoll sein, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen und nur noch die Entscheidung selbst offen ist.

Kurz gesagt

  • Ein Unternehmensverkauf ist zugleich eine Transaktion, die zuerst Ihre Berater prüfen, und eine persönliche Trennung, die niemand für Sie berechnen kann.
  • Zweifel trotz eines guten Angebots sind verbreitet; entscheidend ist, worauf sie sich beziehen: auf die Bedingungen, auf den Zeitpunkt oder auf Sie selbst.
  • Ein Angebot kann zur Unzeit kommen, ohne schlecht zu sein, und der Zeitplan des Käufers muss nicht Ihrer sein.
  • Familie und Belegschaft haben unterschiedliches Gewicht: Die einen entscheiden mit, andere haben eine Meinung, wieder andere hängen von Ihrer Entscheidung ab.
  • Einige Fragen können nur Sie beantworten, am besten schriftlich und vor der Unterschrift, auch wenn Sie am Ende nicht verkaufen.
In diesem Beitrag
  1. Zwei Entscheidungen unter einem Namen
  2. Ist es normal, trotz eines guten Angebots zu zögern?
  3. Wenn das Angebot zur Unzeit kommt
  4. Was machen Sie am Tag nach dem Verkauf?
  5. Die Familie redet mit, und selten mit einer Stimme
  6. Wann sagt man es der Belegschaft?
  7. Was sollten Ihre Berater zuerst prüfen?
  8. Fragen, die nur Sie beantworten können
  9. Nicht zu verkaufen ist auch eine Entscheidung
  10. Häufige Fragen

Zwei Entscheidungen unter einem Namen

Wenn vom Unternehmensverkauf die Rede ist, geht es fast immer um die Transaktion: was die Firma wert ist, wer kauft, wie bezahlt wird, welche Steuern anfallen, was unterschrieben wird. Damit sind Berater oft monatelang beschäftigt, und zu Recht, denn hier werden Zahlen festgelegt, die über die Zukunft einer Familie mitbestimmen.

Die andere Entscheidung hat kaum einen Namen. Es ist die Trennung von etwas, das Sie aufgebaut oder übernommen und über Jahrzehnte getragen haben: ein Ort, an dem Sie mehr Stunden verbracht haben als zu Hause, Menschen, von denen Sie jeden beim Namen kennen, eine Rolle, über die andere Sie wahrnehmen und über die Sie sich selbst verstehen. In keinem Bewertungsgutachten taucht diese Entscheidung auf, und kein Berater hat sie im Mandat.

Beide vermischen sich, ohne dass es jemand bemerkt. Ein Einwand gegen den Preis kann im Kern ein Einwand gegen das Gehen sein; der plötzliche Wunsch, rasch zu unterschreiben, ist manchmal vor allem Müdigkeit. Solange beides nicht getrennt ist, trägt jedes Gespräch mit dem Käufer oder den Beratern eine Last, die nicht dorthin gehört.

Die Ausgangslagen sind sehr verschieden. Der Gründer, der auf den Ruhestand zugeht und seit Langem weiß, dass keines seiner Kinder weitermachen will. Die zweite Generation, die ein Unternehmen geerbt hat, das sie sich nie ganz ausgesucht hat. Die Inhaberin eines mittelständischen Betriebs, müde nach einigen schweren Jahren, der ein Wettbewerber oder ein Finanzinvestor ein großzügiges Angebot macht. In allen drei Fällen kann die Transaktion tadellos vorbereitet sein und die Entscheidung trotzdem ausstehen.

Ist es normal, trotz eines guten Angebots zu zögern?

Das kommt häufig vor, und wer es erlebt, empfindet es oft als Widerspruch. Jahrelang hat man gesagt, bei einem guten Angebot würde man verkaufen; nun liegt es vor, und etwas hält einen von der Antwort ab. Das Zögern sagt nicht, ob Sie annehmen oder ablehnen sollten. Es sagt, dass etwas noch nicht zu Ende gedacht ist, und zuerst gilt es herauszufinden, worauf es sich bezieht.

Manche Zweifel betreffen die Transaktion selbst: ein Teil des Kaufpreises, der erst später fließt und vom künftigen Geschäftsverlauf abhängt; eine Übergangszeit, in der Sie als Geschäftsführer unter dem Käufer weiterarbeiten; ein Wettbewerbsverbot, das Ihnen für Jahre untersagt, was Sie am besten können; eine Haftung als Verkäufer, deren Umfang Sie nicht ganz überblicken. Diese Zweifel sind berechtigt, und bei Ihrem Anwalt und Ihrem Steuerberater sind sie an der richtigen Adresse. Viele verschwinden, sobald jemand die Klausel in klaren Worten erklärt; andere bestätigen sich, und dann wird verhandelt.

Andere Zweifel betreffen den Zeitpunkt; davon handelt der nächste Abschnitt. Und manche betreffen Sie selbst: wer Sie sind, wenn Sie nicht mehr führen, was man sagen wird, was von der Arbeit eines Lebens bleibt, wenn sie zu einem Kontostand wird. Diese letzten Zweifel treten gern in der Gestalt der ersten auf. „Der Preis ist zu niedrig“ sagt sich leichter als „Ich weiß nicht, wer ich danach bin“.

Eine einfache Probe hilft beim Unterscheiden. Stellen Sie sich vor, das Angebot würde morgen deutlich verbessert, und sonst änderte sich nichts. Würden Sie dann ohne Zögern unterschreiben, war es ein Zweifel am Preis, und daran arbeiten Sie mit Ihren Beratern. Können Sie auch dann nicht unterschreiben, ist der Zweifel anderer Natur, und keine Nachbesserung wird ihn ausräumen.

Es gibt auch das Gegenteil: den Drang, zu schnell zu unterschreiben, weil aufgestaute Müdigkeit oder ein schwaches Geschäftsjahr jedes Angebot wie einen Notausgang aussehen lässt. Diese Eile verdient ebenso viel Aufmerksamkeit wie das Zögern. Eine Entscheidung, die vor allem etwas beenden soll, deckt sich selten mit der, die man in Ruhe treffen würde.

Wenn das Angebot zur Unzeit kommt

Viele Angebote kommen ungebeten. Ein Wettbewerber, eine Unternehmensgruppe oder ein Finanzinvestor meldet sich zu einem Zeitpunkt, an dem Sie gar nicht an einen Verkauf denken, allenfalls an „irgendwann“. Von da an läuft eine Uhr, die Sie nicht gestellt haben: eine Frist für die Antwort, eine Exklusivitätsphase, eine Absichtserklärung, die jemand noch vor Monatsende unterschrieben sehen möchte.

Die Unzeit hat viele Gesichter. Ein Rekordjahr, in dem Ihnen die Führung des Unternehmens zum ersten Mal seit Langem wieder Freude macht. Ein schlechtes Jahr, in dem jedes Angebot wie ein Rettungsring wirkt. Eine Veränderung in der Familie, eine Trennung, der Verlust eines nahen Menschen. Ein gesundheitliches Warnzeichen, das zuerst Sache Ihres Arztes ist.

Hilfreich ist, zwei Fragen auseinanderzuhalten, die der Zeitpunkt vermischt: ob das Angebot gut ist und ob der Moment gut ist. Ein Angebot kann zur Unzeit kommen, ohne schlecht zu sein, und ein günstiger Moment macht aus einem mittelmäßigen Angebot kein gutes. Die erste Frage prüfen Ihre Berater anhand von Zahlen. Die zweite können nur Sie beantworten, etwa so: Würde ich dasselbe Angebot ernsthaft prüfen, wenn es erst in einigen Jahren käme?

Was die Fristen angeht, fragen Sie Ihren Anwalt und Ihren Berater, welche verbindlich sind und welche zur Verhandlung gehören. Der Zeitplan des Käufers folgt eigenen Gründen; sie sind legitim, müssen aber nicht die Ihren sein. Von den drei Fragen, die wir vor jeder größeren Entscheidung vorschlagen, ist hier eine besonders nützlich: Wem nützt es, wenn ich schnell entscheide?

Wenn Sie das Gefühl haben, sofort antworten zu müssen, halten Sie inne und sehen Sie sich genau dieses Gefühl an. Eine Dringlichkeit, die weder aus einer gesetzlichen Frist noch aus einem unterschriebenen Dokument stammt, zeigt meist, dass die Entscheidung noch nicht gefallen ist. Warum das so ist, beschreiben wir in der Notiz Eile ist ein Zeichen.

Was machen Sie am Tag nach dem Verkauf?

Diese Frage wird am längsten aufgeschoben und wiegt hinterher am schwersten. Seit Jahrzehnten hat Ihre Woche eine feste Form: der erste Anruf am Morgen, die Montagsbesprechung, der Gang durch die Werkhalle oder das Lager, das eigene Büro. Das Unternehmen hat nicht nur Ihre Zeit gefüllt. Es hat Ihnen einen Platz gegeben.

Diesen Platz gibt es auch außerhalb des Betriebs. In vielen Kleinstädten ist man „der vom Autohaus“, „die von der Druckerei“, „der Chef von der Brauerei“; man wird deshalb gegrüßt, um Rat gefragt, eingeladen, in den Vorstand des Sportvereins gewählt. Der Verkauf nimmt Ihnen den Namen nicht, aber er verändert, was er bedeutet, und das sieht kaum jemand voraus.

Wer verkauft, stellt sich das Danach meist als freie Zeit vor: Reisen, die Enkel, ein lange verschobenes Vorhaben. Das ist ein Plan für einige Monate. Was dann kommt, ist weniger sichtbar: Das Telefon klingelt seltener, niemand fragt mehr nach Ihrer Meinung, und alles läuft ohne Sie weiter. Manche erleichtert das, andere bringt es aus dem Tritt, und kaum jemand weiß vorher, zu welcher Gruppe er gehören wird.

Viele Verträge sehen zudem eine Übergangszeit vor, in der der Verkäufer bleibt, nun als Geschäftsführer im Dienst des Käufers. Auf dem Papier sichert das die Kontinuität. In der Praxis heißt es, zuzusehen, wie im eigenen Haus Entscheidungen fallen, die Sie nicht treffen würden, ohne sie ändern zu können. Dauer und Bedingungen dieser Phase regelt Ihr Anwalt im Vertrag; ob Sie das aushalten wollen, sollten Sie sich vor der Unterschrift fragen.

Eine konkrete Übung hilft: Beschreiben Sie schriftlich einen gewöhnlichen Dienstag, sechs Monate nach dem Verkauf. Wann Sie aufstehen, mit wem Sie sprechen, was Sie mit all Ihrem Wissen anfangen. Fällt Ihnen das leicht und gefällt Ihnen, was Sie lesen, wissen Sie etwas über diesen Teil der Entscheidung. Gelingt Ihnen die Beschreibung nicht, oder beunruhigt Sie, was auf dem Papier steht, haben Sie etwas gefunden, das vor dem Preis Aufmerksamkeit verdient.

Die Familie redet mit, und selten mit einer Stimme

Ist das Unternehmen ein Familienunternehmen oder trägt es auch nur den Familiennamen, dann ist der Verkauf keine Privatsache des Inhabers. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Beziehung zur Firma und damit eine eigene Haltung zum Verkauf, auch wenn es sie nicht immer ausspricht.

Ihr Ehepartner wartet vielleicht seit Jahren darauf, dass Sie kürzertreten, oder fürchtet diesen Schritt mehr als jeder andere, zumal wenn er selbst im Betrieb mitarbeitet. Ein Kind, das auf die Nachfolge gehofft hat, erlebt den Verkauf womöglich als Urteil über sich; ein anderes, das nie einsteigen wollte, empfindet Erleichterung und Schuld zugleich. Unter Geschwistern oder Cousins mit Geschäftsanteilen wollen die einen Geld sehen, die anderen die Firma behalten. Und manchmal wiegt eine Loyalität schwer, Ihre eigene gegenüber dem Gründer, der die Firma, wie man in der Familie sagt, niemals verkauft hätte.

Am Familientisch vermischen sich drei Dinge, die man auseinanderhalten sollte. Wer mitentscheidet, weil er Gesellschafter ist, was Gesellschaftsvertrag und etwaige Gesellschaftervereinbarungen für den Verkauf von Anteilen vorsehen und ob Ihr Güterstand die Zustimmung Ihres Ehepartners verlangt: Das prüft Ihr Anwalt. Wer ein berechtigtes Interesse hat, weil der Verkauf verändert, was er einmal erbt oder wie er an Ihrer Seite lebt: Wie sich der Verkauf auf Nachlass und Pflichtteil auswirkt, klären Ihr Notar und Ihr Steuerberater. Und wer schlicht eine Meinung hat. Alle drei verdienen Respekt, aber sie haben nicht dasselbe Gewicht.

In diesem Gespräch fehlt oft eine Stimme, nämlich Ihre. Wer jahrzehntelang geführt hat, ist gewohnt, an alle anderen zu denken, und geht womöglich in die Verhandlung, ohne sich gefragt zu haben, was er selbst will. Diese Frage verdient eine schriftliche Antwort, bevor die Meinung der Familie den ganzen Raum einnimmt.

Hinzu kommt, dass der Verkauf ein schwer teilbares, schwer zu bewertendes Unternehmen in einen Betrag verwandelt, den jeder zählen kann. Diese Verwandlung verändert das Klima in einer Familie manchmal stärker als die Entscheidung zu verkaufen. Was Sie wem wann mitteilen, sollten Sie vor der Unterschrift mit Ihren Beratern überlegen.

Wann sagt man es der Belegschaft?

Solange verhandelt wird, wissen in der Regel nur sehr wenige Bescheid: Sie, Ihre Berater und manchmal ein oder zwei Führungskräfte, ohne die sich die Unterlagen für den Käufer nicht zusammenstellen lassen. Diese Verschwiegenheit schützt die Belegschaft selbst. Ein Verkauf, der zu früh bekannt wird, entwickelt ein Eigenleben: Die Besten hören sich anderweitig um, wichtige Kunden fragen nach, der Wettbewerb nutzt es, und all das geschieht auch dann, wenn am Ende gar nichts unterschrieben wird.

Die Verschwiegenheit hat einen persönlichen Preis, über den selten gesprochen wird. Sie begegnen jeden Morgen Menschen, die ein halbes Berufsleben an Ihrer Seite verbracht haben und Sie vielleicht einmal sagen hörten, solange Sie hier seien, müsse sich niemand Sorgen machen. Und Sie können ihnen nicht sagen, was vor sich geht. Manche Unternehmer erleben diese Zeit wie einen kleinen täglichen Wortbruch gegenüber den eigenen Leuten.

Was der Käufer gegenüber der Belegschaft übernimmt, was je nach Art des Verkaufs mit den Arbeitsverträgen geschieht und welche Zusagen sich schriftlich vereinbaren lassen, sind Fragen für Ihren Anwalt, und zwar früh, nicht in der letzten Sitzung. Je nach Gestaltung, etwa bei einem Betriebsübergang, bestehen zudem gesetzliche Pflichten, Betriebsrat oder Beschäftigte zu unterrichten, mit eigenem Zeitplan; auch das sagt Ihnen Ihr Anwalt. Ihre Aufgabe ist zu wissen, was Ihnen wichtig ist: welche Menschen, welche Bedingungen, was Sie nicht unterschreiben würden, selbst wenn alles andere stimmt.

Wenn der Moment der Bekanntgabe kommt, hilft es, vorher überlegt zu haben, wer es von Ihnen persönlich hören sollte und nicht aus einem Rundschreiben: die, die mit Ihnen angefangen haben, die Führungsmannschaft, vielleicht langjährige Kunden. Eine kleine Entscheidung, die viel darüber sagt, wie Sie gehen wollen.

Was sollten Ihre Berater zuerst prüfen?

Alles, was Zahl, Vertrag oder Steuer ist, gehört in die Hände von Fachleuten, und sie müssen vor allen anderen tätig werden, auch vor uns. Ohne ihre Zahlen ist jedes Nachdenken über Verkaufen oder Behalten ein Blindflug. Warum wir auf dieser Reihenfolge bestehen, erklären wir in der Notiz Wo der Anwalt aufhört.

Was das Unternehmen wert ist

Ein auf Unternehmensverkäufe spezialisierter Berater sagt Ihnen, was Ihre Firma am Markt wert ist, und das deckt sich fast nie mit dem, was sie Ihnen wert ist. Der Abstand zwischen beiden Zahlen ist normal. Sie sollten ihn früh kennen, denn an ihm scheitern viele Verhandlungen ohne erkennbaren Grund.

Was nach Steuern bleibt

Der Kaufpreis im Angebot und das, was bei Ihnen ankommt, sind zwei verschiedene Zahlen. Der Unterschied hängt davon ab, wie der Verkauf gestaltet ist, wer die Anteile hält und wann verkauft wird, und berechnen kann ihn nur Ihr Steuerberater. Lassen Sie sich diese Rechnung vorlegen, bevor Sie eine Absichtserklärung unterschreiben, und ebenso vor jedem Dokument, das Preis oder Struktur des Verkaufs festlegt.

Der Kaufvertrag und Ihre Haftung als Verkäufer

Der Kaufvertrag regelt weit mehr als den Preis: die Zusicherungen, die Sie über das Unternehmen abgeben, und Ihre Haftung, falls sie nicht zutreffen, später fällige Kaufpreisteile, das Wettbewerbsverbot, die Übergangszeit. Das ist Sache Ihres Anwalts, der Erfahrung mit solchen Transaktionen haben sollte. Wer Geschäftsanteile an einer GmbH verkauft, braucht dafür in Deutschland wie in Österreich außerdem einen Notar.

Drei Fragen an jeden Ihrer Berater

Sie können sie stellen, ohne jemanden zu kränken. Wie er vergütet wird, und ob ein Teil seines Honorars davon abhängt, dass der Verkauf zustande kommt: Das zu wissen ist legitim. Welches Szenario Sie ihn noch nicht haben prüfen lassen, etwa später zu verkaufen, nur einen Teil zu verkaufen oder gar nicht. Und was konkret geschieht, wenn Sie Nein sagen.

Fragen, die nur Sie beantworten können

Wenn die Berater ihren Teil getan haben, bleibt eine kurze Liste von Fragen, die Ihnen niemand abnehmen kann. Beantworten Sie sie schriftlich und lesen Sie Ihre Antworten einige Tage später noch einmal:

  1. Warum will ich verkaufen, in einem Satz, in dem der Preis nicht vorkommt?
  2. Warum jetzt, und nicht vor einigen Jahren oder in einigen Jahren?
  3. Was will ich auf keinen Fall verlieren: den Namen, die Belegschaft, das Gebäude, das letzte Wort?
  4. Was fange ich mit meinen Tagen an, und mit allem, was ich weiß, wenn ich nicht mehr führe?
  5. Wenn das Angebot morgen verschwände: Wäre ich erleichtert, oder würde mir etwas fehlen?

Die letzte ist meist die aufschlussreichste. Erleichterung deutet darauf hin, dass der Entschluss zu gehen schon vor dem Angebot gefallen war; ein Gefühl des Verlusts darauf, dass das Angebot vor der Entscheidung gekommen ist. Keine der beiden Antworten sagt, ob Sie verkaufen sollten. Sie zeigen, aus welcher Lage heraus Sie unterschreiben, oder eben nicht.

Diese Fragen beantwortet man meist allein, denn ein Verkauf wird fast immer allein vorbereitet. Die Belegschaft darf nichts wissen, die Familie hat ein eigenes Interesse an der Antwort, und die Berater kümmern sich um die Transaktion, denn das ist ihr Mandat. Diese Einsamkeit dessen, der entscheidet, beschreiben wir in der Notiz Niemand zum Reden.

Hier kann ein vertrauliches Gespräch seinen Platz haben: wenn die fachliche Arbeit getan ist und nur noch das Entscheiden bleibt. Was wir mit Ihnen betrachten, ist Ihre Situation: seit wann Sie an einen Verkauf denken, was sich kurz davor verändert hat, was Sie hält und was Sie fürchten. Ob, wann und an wen Sie verkaufen, entscheiden Sie mit Ihren Beratern; wir arbeiten parallel zu Ihren Anwälten und Beratern, niemals an ihrer Stelle.

Deshalb ist der richtige Moment für ein Gespräch mit uns weder der Anfang, wenn es noch keine Bewertung und keine Steuerberechnung gibt, noch die Zeit kurz vor Ablauf einer Frist des Käufers: Dann brauchen Sie Ihre Berater. Der erste Schritt ist ein Gespräch per WhatsApp oder Telefon, auf Deutsch mit Tony Alcalá. Wir hören zu, prüfen, ob wir etwas beitragen können, und sagen Ihnen Ja oder Nein, mit Begründung. Bei einem Ja werden Umfang, Dauer und ein fester Betrag vor Beginn vereinbart; wie das im Einzelnen abläuft, lesen Sie unter Was geschieht vor der Annahme eines Falls.

Nicht zu verkaufen ist auch eine Entscheidung

Nein zu sagen, oder „jetzt nicht“, ist so legitim wie Ja zu sagen. Ein abgelehntes Angebot wird allerdings leicht zur Vergleichsgröße: Jedes schwache Geschäftsjahr wird an ihm gemessen, bei jedem Familienessen kommt es zur Sprache, und die Frage „Was wäre, wenn ich verkauft hätte?“ stellt sich in den ungünstigsten Momenten.

Nicht zu verkaufen heißt auch nicht, dass alles bleibt, wie es ist. Das Unternehmen braucht weiterhin eine Zukunft: jemanden, der es führt, wenn Sie es nicht mehr können, eine vorbereitete Nachfolge, vielleicht einen Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt und unter anderen Bedingungen. Die möglichen Wege, etwa einen Partner aufzunehmen, an die eigenen Führungskräfte zu verkaufen oder das Unternehmen für eine spätere Transaktion vorzubereiten, prüfen Ihre Berater; welcher davon zu dem Leben passt, das Sie führen wollen, entscheiden Sie.

In beide Richtungen gilt dasselbe. Eine Entscheidung, bei der die Zahlen erklärt und die Gründe benannt sind, erspart Ihnen spätere Tage des Zweifels nicht, aber sie trägt meist besser, wenn sie kommen. Was mit den Jahren am schwersten wiegt, ist selten, verkauft oder nicht verkauft zu haben, sondern entschieden zu haben, ohne ganz zu wissen, warum.

Häufige Fragen

Ist es normal, vor dem Verkauf der eigenen Firma zu zweifeln?

Ja, das kommt häufig vor, selbst wenn das Angebot gut ist und der Verkauf seit Jahren geplant war. Zweifel sprechen für sich genommen weder für noch gegen die Transaktion; sie zeigen, dass etwas noch nicht zu Ende gedacht ist. Betreffen sie den Preis oder die Bedingungen, klären Ihr Anwalt und Ihr Steuerberater sie. Betreffen sie den Zeitpunkt oder die Frage, wer Sie danach sind, wird keine Nachbesserung des Angebots sie ausräumen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Unternehmen zu verkaufen?

Niemand kann ihn für Sie festlegen; Sie können aber feststellen, ob zweierlei zusammenkommt: Ihre Berater halten Zahlen, Marktlage und steuerliche Folgen für günstig, und Sie wissen, warum Sie gerade jetzt verkaufen wollen und was Sie danach tun. Den ersten Teil prüft man mit Daten, den zweiten können nur Sie beantworten.

Welche Berater braucht man für einen Unternehmensverkauf?

In der Regel einen auf Unternehmensverkäufe spezialisierten Berater für Bewertung und Verhandlung, einen Steuerberater, der berechnet, was Ihnen bleibt, und die Gestaltung mitplant, sowie einen Anwalt mit Erfahrung in solchen Verträgen. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen kommt in Deutschland wie in Österreich ein Notar hinzu. Alle sollten tätig werden, bevor Sie eine Absichtserklärung oder ein anderes Dokument unterschreiben, das Preis oder Struktur festlegt.

Wann sollte ich die Mitarbeiter über den Verkauf der Firma informieren?

Zu dem Zeitpunkt, den Ihr Anwalt Ihnen nennt, denn je nach Art des Verkaufs bestehen gesetzliche Pflichten, Betriebsrat oder Beschäftigte zu unterrichten, mit eigenem Zeitplan. Darüber hinaus weiß während der Verhandlungen meist nur ein sehr kleiner Kreis Bescheid, weil ein zu früh bekannt gewordener Verkauf Belegschaft und Kunden verunsichert, auch wenn er nie zustande kommt. Vorbereiten können Sie, wer es von Ihnen persönlich hören soll.

Was tun nach dem Verkauf des eigenen Unternehmens?

Am besten haben Sie es sich vor der Unterschrift überlegt: wie Ihre Tage aussehen, was Sie mit Ihrem Wissen anfangen, welche Rolle Sie haben, falls Sie eine Zeit lang bleiben, und was das Wettbewerbsverbot Ihnen untersagt. Die Anlage des Verkaufserlöses ist Sache Ihres Vermögensberaters und Ihres Steuerberaters. Die ersten Monate füllen sich meist von selbst; Aufmerksamkeit verlangt, was danach kommt, wenn das Telefon seltener klingelt.

Mit wem kann ich vertraulich über den Verkauf meiner Firma sprechen?

Zuerst mit Ihrem Anwalt und Ihrem Steuerberater, die beide zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, und mit den Beratern, die an der Transaktion arbeiten; im Unternehmen mit dem kleinsten Kreis, den die Transaktion erfordert. Wenn die Zahlen klar sind und nur noch die Entscheidung offen ist, kann ein vertrauliches Gespräch sinnvoll sein: Was Sie uns erzählen, erfahren zwei Menschen, Tony Alcalá und Patty García. Ihre Situation vorzustellen kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Wenn Ihre Situation es erfordert, stellen Sie sie vor.

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